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BÜMMERSTEDE GmbH – Heizung, Sanitär, Solar, Klima, Photovoltaik

Förderung

Förderung nutzen – wir denken sie von Anfang an mit

Für Heizung, Bad, altersgerechten Umbau und Solartechnik bestehen Förderprogramme von Bund, Land und Kommunen. Wir kennen die technischen Anforderungen aus der täglichen Projektarbeit und berücksichtigen mögliche Förderwege bereits bei der Projektplanung.

Unser Beitrag

Förderung gehört bei uns zur Projektplanung

Wir sind kein Förderberatungsbüro. Wir kennen aus der täglichen Projektarbeit aber die technischen Anforderungen der Programme und berücksichtigen sie bei der Planung.

Wir berücksichtigen mögliche Förderwege bereits bei der Projektplanung

Persönliche und finanzielle Voraussetzungen werden durch die Förderstelle oder Ihren Finanzierungspartner geprüft, nicht durch uns.

Technik und Programmanforderungen passen zusammen

Wir legen die Anlage so aus, dass die technischen Anforderungen der Programme erfüllt werden können.

Technische Angaben und Fachunternehmernachweise

BÜMMERSTEDE stellt die technischen Angaben und Fachunternehmernachweise bereit, die den eigenen Leistungsbereich betreffen. Je nach Programm können zusätzlich Energieeffizienz-Experten oder Finanzierungspartner erforderlich sein.

Reihenfolge im Blick

Viele Programme setzen bestimmte Schritte vor Ausführungsbeginn voraus. Wir stimmen die Reihenfolge mit Ihnen ab.

Schnelleinstieg

Wo möchten Sie ansetzen?

In unseren Anfrageformularen können Sie angeben, dass mögliche Förderwege bereits bei der Planung berücksichtigt werden sollen.

Heizung & Wärmepumpe

30 Prozent Grundförderung, je nach Voraussetzungen zusätzliche Boni – mit Obergrenzen je nach Konstellation.

Bad & altersgerecht

Zuschuss der Pflegekasse, KfW-Kredit für barrierereduzierte Umbauten und Steuerermäßigung.

Solar, PV & Klima

Zuschuss für Solarthermie, günstige Kredite für PV und Speicher.

Programme

Förderprogramme im Überblick

Eine erste Orientierung zu den Programmen, die in unseren Projekten am häufigsten eine Rolle spielen.

KfW 458Antrag aktuell möglichZuschuss

Heizungstausch für Wohngebäude (Bundesförderung effiziente Gebäude)

Für: Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden

Das zentrale Programm für den Heizungstausch. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Wärmenetz. Zur Grundförderung können je nach Voraussetzungen weitere Boni hinzukommen.

  • 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten
  • abhängig von Eigennutzung, Einkommen und Bonusvoraussetzungen sind zusätzliche Boni möglich
  • für die meisten Konstellationen gilt eine Obergrenze von 70 %
  • für bestimmte selbstnutzende Haushalte mit niedrigem Einkommen sind derzeit bis zu 80 % möglich
  • derzeit werden für die erste Wohneinheit maximal 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt, weitere Einheiten anteilig
  • nach den aktuellen Bedingungen sind ab 1. Februar 2027 schrittweise Absenkungen vorgesehen

Die Konditionen sind für einen längeren Zeitraum angelegt, sollen aber ab 1. Februar 2027 schrittweise abgesenkt werden. Eine frühzeitige Projektvorbereitung kann deshalb sinnvoll sein. Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, entscheidet ausschließlich die Förderstelle.

KfW – Heizungsförderung (458)

Zuletzt geprüft am 04.08.2026

BAFA BEG EMAntrag aktuell möglichZuschuss

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik

Für: Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand

Für Maßnahmen ohne Heizungstausch: Optimierung der Heizungsanlage, Flächenheizung, hydraulischer Abgleich, Regelungstechnik, Lüftung und Dämmung. Ein Bonus ist möglich, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.

  • Grundförderung für Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
  • zusätzlicher Bonus bei Umsetzung nach individuellem Sanierungsfahrplan
  • Antrag vor Auftragsvergabe oder mit entsprechender Förderbedingung im Vertrag
  • Fachunternehmererklärung für unseren Leistungsbereich erhalten Sie von uns
BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude

Zuletzt geprüft am 04.08.2026

KfW 159Antrag aktuell möglichKredit

Altersgerecht Umbauen – Kredit

Für: Eigentümerinnen, Eigentümer und Mietende

Finanziert barrierereduzierende Maßnahmen – zum Beispiel den Umbau zur bodengleichen Dusche, breitere Türen oder ein schwellenarmes Bad. Auch Einbruchschutz ist enthalten.

  • zinsgünstiger Kredit je Wohneinheit
  • auch für einzelne Maßnahmen im Bad nutzbar
  • technische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden
  • unabhängig von Alter oder Pflegegrad
  • dieselbe Maßnahme kann nicht zugleich über den Pflegekassenzuschuss und diesen Kredit gefördert werden
KfW – Altersgerecht Umbauen Kredit (159)

Zuletzt geprüft am 04.08.2026

PflegekasseAntrag aktuell möglichZuschuss

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für: Haushalte mit anerkanntem Pflegegrad

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, kann sich die Pflegekasse an Umbauten beteiligen, die das Wohnen zu Hause erleichtern. Der Umbau des Bades zur bodengleichen Dusche ist der klassische Anwendungsfall.

  • bis zu 4.180 € je Maßnahme
  • höherer Betrag möglich, wenn mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt leben
  • Antrag vor Umbaubeginn bei der Pflegekasse
  • Kostenvoranschlag und technische Beschreibung liefern wir
  • dieselbe Maßnahme kann nicht zugleich über den KfW-Kredit 159 gefördert werden
Pflegeberatung – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Zuletzt geprüft am 04.08.2026

KfW 270Antrag aktuell möglichKredit

Erneuerbare Energien – Standard (PV und Speicher)

Für: Private und gewerbliche Betreiber

Finanziert Photovoltaikanlagen, Speicher und die zugehörige Technik. Ergänzt wird das durch die gesetzliche Einspeisevergütung.

  • Kredit für Anschaffung, Installation und Speicher
  • Antrag über die Hausbank
  • kombinierbar mit der Einspeisevergütung
KfW – Erneuerbare Energien Standard (270)

Zuletzt geprüft am 04.08.2026

Steuer § 35a EStGAntrag aktuell möglichSteuerermäßigung

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Für: Private Haushalte

Für Handwerkerleistungen im privaten Haushalt kann ein Teil der Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt unabhängig davon, ob eine Maßnahme energetisch ist.

  • 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr
  • Material ist nicht begünstigt
  • unsere Rechnungen weisen den Lohnanteil gesondert aus
  • Zahlung per Überweisung erforderlich
  • BÜMMERSTEDE erbringt keine steuerliche Beratung – bitte steuerlich beraten lassen
Bundesfinanzministerium – Steuerermäßigungen

Zuletzt geprüft am 04.08.2026

Steuer § 35c EStGAntrag aktuell möglichSteuerermäßigung

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Für: Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer

Für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum besteht eine eigene Steuerermäßigung, die über mehrere Jahre verteilt wird. Sie ist eine Alternative zur Zuschussförderung.

  • 20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre
  • Objekt muss selbst genutzt werden und ein Mindestalter aufweisen
  • nicht mit einer Zuschussförderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar
  • Fachunternehmerbescheinigung für unseren Leistungsbereich erhalten Sie von uns
  • BÜMMERSTEDE erbringt keine steuerliche Beratung – bitte steuerlich beraten lassen
Bundesfinanzministerium – Steuerermäßigungen

Zuletzt geprüft am 04.08.2026

NBankAntrag aktuell möglichKredit und Zuschuss je nach Programm

Landesförderung Niedersachsen für Modernisierung und Wohnraum

Für: Eigentümerinnen, Eigentümer und Wohnungsunternehmen in Niedersachsen

Die NBank bündelt die Wohnraum- und Modernisierungsförderung des Landes Niedersachsen, unter anderem für barrierefreies Wohnen und die Modernisierung von Mietwohnraum.

  • Landesprogramme für Modernisierung und Wohnraumschaffung
  • teils Schwerpunkt Barrierefreiheit und Bestandsertüchtigung
  • Bedingungen und verfügbare Mittel ändern sich programmabhängig
  • verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich die NBank
NBank – Förderung in Niedersachsen

Zuletzt geprüft am 04.08.2026

Investitionszuschuss Barrierereduzierung (KfW 455-B): Für den Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung ist derzeit keine Antragstellung möglich. Als mögliche Alternativen kommen der KfW-Kredit 159 sowie – bei anerkanntem Pflegegrad – der Zuschuss der Pflegekasse in Betracht. (zuletzt geprüft am 04.08.2026)

Weitere Programme für umfassende Sanierung und Neubau

Diese Programme spielen vor allem bei Komplettsanierungen und Neubauvorhaben eine Rolle. Sie erfordern in der Regel die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten.

KfW 261Kredit mit Tilgungszuschuss

Wohngebäude – Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus

Für: Sanierung ganzer Wohngebäude

Für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard. Je nach erreichter Effizienzhausstufe fällt der Tilgungszuschuss unterschiedlich aus.

  • zinsgünstiger Kredit je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss abhängig von der Effizienzhausstufe
  • Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Experten erforderlich
  • unsere Anlagentechnik lässt sich in ein solches Konzept einbinden
KfW – Wohngebäude Kredit (261)

Zuletzt geprüft am 04.08.2026

KfW 297/298Kredit mit Zinsverbilligung

Klimafreundlicher Neubau

Für: Neubau von Wohngebäuden

Für Neubauten mit hohem Effizienzstandard und ohne fossile Wärmeerzeugung. Die Anlagentechnik muss zum geforderten Standard passen.

  • zinsverbilligter Kredit je Wohneinheit
  • höherer Kreditbetrag bei zusätzlichem Nachhaltigkeitsnachweis
  • keine fossile Wärmeerzeugung zulässig
KfW – Klimafreundlicher Neubau

Zuletzt geprüft am 04.08.2026

Region

Regionale Fördermöglichkeiten

Neben den Programmen des Bundes können in Niedersachsen sowie in einzelnen Landkreisen, Städten und Gemeinden zeitlich begrenzte Förderprogramme bestehen. Umfang, Laufzeit und verfügbare Mittel ändern sich dabei regelmäßig. Verbindliche Auskunft geben ausschließlich die jeweiligen offiziellen Stellen – etwa Ihre Kommune, der Landkreis oder die NBank. Im Projekt weisen wir Sie darauf hin, wenn uns ein regional passendes Angebot bekannt ist.

  • Ansprechpartner sind Ihre Kommune, der Landkreis und die NBank.
  • Eine unabhängige Erstberatung bietet unter anderem die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Zuletzt geprüft am 04.08.2026

Ablauf

So läuft die Förderung im Projekt

  1. Anfrage mit Förderwunsch

    Sie geben in der Anfrage an, dass mögliche Förderwege berücksichtigt werden sollen. Eine Aussage über Ihre Förderfähigkeit ist damit nicht verbunden.

  2. Aufnahme vor Ort

    Wir erfassen die technische Ausgangslage und ordnen ein, welche Programme technisch in Frage kommen können.

  3. Technische Bestätigung und Vertrag

    Bei der Heizungsförderung (KfW 458) werden zunächst die technische Bestätigung sowie ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender beziehungsweise auflösender Förderbedingung benötigt.

  4. Antragstellung

    Danach erfolgt der Antrag – durch Sie, je nach Programm gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten beziehungsweise einem Finanzierungspartner.

  5. Ausführung nach Programmbedingungen

    Erst anschließend darf entsprechend den Programmbedingungen mit der Ausführung begonnen werden. Wir stimmen den Termin darauf ab.

  6. Nachweise

    Nach der Umsetzung erhalten Sie Fachunternehmererklärung und Rechnung in der Form, die für den Nachweis unseres Leistungsbereichs benötigt wird.

Wir beraten Sie fachlich zur technischen Umsetzung und zu den technischen Anforderungen der Programme. Die Antragstellung erfolgt durch Sie als Eigentümerin oder Eigentümer, je nach Programm gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten beziehungsweise einem Finanzierungspartner. Eine Förderzusage kann BÜMMERSTEDE nicht erteilen, und wir erbringen keine steuerliche Beratung – maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Programmbedingungen.

Häufige Fragen

Den Antrag stellen Sie selbst – je nach Programm gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Experten beziehungsweise einem Finanzierungspartner. Wir stellen die technischen Angaben und Fachunternehmernachweise bereit, die unseren Leistungsbereich betreffen, und bauen unser Angebot entsprechend auf.

Kontakt

Förderwege für Ihr Vorhaben mitdenken lassen

Wir prüfen zunächst, welche Lösung zu Ihrem Gebäude passt – persönlich, verständlich und ohne Verkaufsdruck.

Zuverlässig. Nachhaltig. Für Ihr Zuhause und die Zukunft.