Förderung nutzen – wir denken sie von Anfang an mit
Für Heizung, Bad, altersgerechten Umbau und Solartechnik bestehen Förderprogramme von Bund, Land und Kommunen. Wir kennen die technischen Anforderungen aus der täglichen Projektarbeit und berücksichtigen mögliche Förderwege bereits bei der Projektplanung.
Wir sind kein Förderberatungsbüro. Wir kennen aus der täglichen Projektarbeit aber die technischen Anforderungen der Programme und berücksichtigen sie bei der Planung.
Wir berücksichtigen mögliche Förderwege bereits bei der Projektplanung
Persönliche und finanzielle Voraussetzungen werden durch die Förderstelle oder Ihren Finanzierungspartner geprüft, nicht durch uns.
Technik und Programmanforderungen passen zusammen
Wir legen die Anlage so aus, dass die technischen Anforderungen der Programme erfüllt werden können.
Technische Angaben und Fachunternehmernachweise
BÜMMERSTEDE stellt die technischen Angaben und Fachunternehmernachweise bereit, die den eigenen Leistungsbereich betreffen. Je nach Programm können zusätzlich Energieeffizienz-Experten oder Finanzierungspartner erforderlich sein.
Reihenfolge im Blick
Viele Programme setzen bestimmte Schritte vor Ausführungsbeginn voraus. Wir stimmen die Reihenfolge mit Ihnen ab.
Schnelleinstieg
Wo möchten Sie ansetzen?
In unseren Anfrageformularen können Sie angeben, dass mögliche Förderwege bereits bei der Planung berücksichtigt werden sollen.
Heizung & Wärmepumpe
30 Prozent Grundförderung, je nach Voraussetzungen zusätzliche Boni – mit Obergrenzen je nach Konstellation.
Eine erste Orientierung zu den Programmen, die in unseren Projekten am häufigsten eine Rolle spielen.
KfW 458Antrag aktuell möglichZuschuss
Heizungstausch für Wohngebäude (Bundesförderung effiziente Gebäude)
Für: Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden
Das zentrale Programm für den Heizungstausch. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Wärmenetz. Zur Grundförderung können je nach Voraussetzungen weitere Boni hinzukommen.
30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten
abhängig von Eigennutzung, Einkommen und Bonusvoraussetzungen sind zusätzliche Boni möglich
für die meisten Konstellationen gilt eine Obergrenze von 70 %
für bestimmte selbstnutzende Haushalte mit niedrigem Einkommen sind derzeit bis zu 80 % möglich
derzeit werden für die erste Wohneinheit maximal 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt, weitere Einheiten anteilig
nach den aktuellen Bedingungen sind ab 1. Februar 2027 schrittweise Absenkungen vorgesehen
Die Konditionen sind für einen längeren Zeitraum angelegt, sollen aber ab 1. Februar 2027 schrittweise abgesenkt werden. Eine frühzeitige Projektvorbereitung kann deshalb sinnvoll sein. Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, entscheidet ausschließlich die Förderstelle.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik
Für: Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand
Für Maßnahmen ohne Heizungstausch: Optimierung der Heizungsanlage, Flächenheizung, hydraulischer Abgleich, Regelungstechnik, Lüftung und Dämmung. Ein Bonus ist möglich, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.
Grundförderung für Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
zusätzlicher Bonus bei Umsetzung nach individuellem Sanierungsfahrplan
Antrag vor Auftragsvergabe oder mit entsprechender Förderbedingung im Vertrag
Fachunternehmererklärung für unseren Leistungsbereich erhalten Sie von uns
Finanziert barrierereduzierende Maßnahmen – zum Beispiel den Umbau zur bodengleichen Dusche, breitere Türen oder ein schwellenarmes Bad. Auch Einbruchschutz ist enthalten.
zinsgünstiger Kredit je Wohneinheit
auch für einzelne Maßnahmen im Bad nutzbar
technische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden
unabhängig von Alter oder Pflegegrad
dieselbe Maßnahme kann nicht zugleich über den Pflegekassenzuschuss und diesen Kredit gefördert werden
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, kann sich die Pflegekasse an Umbauten beteiligen, die das Wohnen zu Hause erleichtern. Der Umbau des Bades zur bodengleichen Dusche ist der klassische Anwendungsfall.
bis zu 4.180 € je Maßnahme
höherer Betrag möglich, wenn mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt leben
Antrag vor Umbaubeginn bei der Pflegekasse
Kostenvoranschlag und technische Beschreibung liefern wir
dieselbe Maßnahme kann nicht zugleich über den KfW-Kredit 159 gefördert werden
Für Handwerkerleistungen im privaten Haushalt kann ein Teil der Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt unabhängig davon, ob eine Maßnahme energetisch ist.
20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr
Material ist nicht begünstigt
unsere Rechnungen weisen den Lohnanteil gesondert aus
Zahlung per Überweisung erforderlich
BÜMMERSTEDE erbringt keine steuerliche Beratung – bitte steuerlich beraten lassen
Für: Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer
Für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum besteht eine eigene Steuerermäßigung, die über mehrere Jahre verteilt wird. Sie ist eine Alternative zur Zuschussförderung.
20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre
Objekt muss selbst genutzt werden und ein Mindestalter aufweisen
nicht mit einer Zuschussförderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar
Fachunternehmerbescheinigung für unseren Leistungsbereich erhalten Sie von uns
BÜMMERSTEDE erbringt keine steuerliche Beratung – bitte steuerlich beraten lassen
NBankAntrag aktuell möglichKredit und Zuschuss je nach Programm
Landesförderung Niedersachsen für Modernisierung und Wohnraum
Für: Eigentümerinnen, Eigentümer und Wohnungsunternehmen in Niedersachsen
Die NBank bündelt die Wohnraum- und Modernisierungsförderung des Landes Niedersachsen, unter anderem für barrierefreies Wohnen und die Modernisierung von Mietwohnraum.
Landesprogramme für Modernisierung und Wohnraumschaffung
teils Schwerpunkt Barrierefreiheit und Bestandsertüchtigung
Bedingungen und verfügbare Mittel ändern sich programmabhängig
verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich die NBank
Investitionszuschuss Barrierereduzierung (KfW 455-B): Für den Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung ist derzeit keine Antragstellung möglich. Als mögliche Alternativen kommen der KfW-Kredit 159 sowie – bei anerkanntem Pflegegrad – der Zuschuss der Pflegekasse in Betracht. (zuletzt geprüft am 04.08.2026)
Weitere Programme für umfassende Sanierung und Neubau
Diese Programme spielen vor allem bei Komplettsanierungen und Neubauvorhaben eine Rolle. Sie erfordern in der Regel die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten.
KfW 261Kredit mit Tilgungszuschuss
Wohngebäude – Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus
Für: Sanierung ganzer Wohngebäude
Für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard. Je nach erreichter Effizienzhausstufe fällt der Tilgungszuschuss unterschiedlich aus.
zinsgünstiger Kredit je Wohneinheit
Tilgungszuschuss abhängig von der Effizienzhausstufe
Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Experten erforderlich
unsere Anlagentechnik lässt sich in ein solches Konzept einbinden
Neben den Programmen des Bundes können in Niedersachsen sowie in einzelnen Landkreisen, Städten und Gemeinden zeitlich begrenzte Förderprogramme bestehen. Umfang, Laufzeit und verfügbare Mittel ändern sich dabei regelmäßig. Verbindliche Auskunft geben ausschließlich die jeweiligen offiziellen Stellen – etwa Ihre Kommune, der Landkreis oder die NBank. Im Projekt weisen wir Sie darauf hin, wenn uns ein regional passendes Angebot bekannt ist.
Ansprechpartner sind Ihre Kommune, der Landkreis und die NBank.
Eine unabhängige Erstberatung bietet unter anderem die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Zuletzt geprüft am 04.08.2026
Ablauf
So läuft die Förderung im Projekt
01
Anfrage mit Förderwunsch
Sie geben in der Anfrage an, dass mögliche Förderwege berücksichtigt werden sollen. Eine Aussage über Ihre Förderfähigkeit ist damit nicht verbunden.
02
Aufnahme vor Ort
Wir erfassen die technische Ausgangslage und ordnen ein, welche Programme technisch in Frage kommen können.
03
Technische Bestätigung und Vertrag
Bei der Heizungsförderung (KfW 458) werden zunächst die technische Bestätigung sowie ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender beziehungsweise auflösender Förderbedingung benötigt.
04
Antragstellung
Danach erfolgt der Antrag – durch Sie, je nach Programm gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten beziehungsweise einem Finanzierungspartner.
05
Ausführung nach Programmbedingungen
Erst anschließend darf entsprechend den Programmbedingungen mit der Ausführung begonnen werden. Wir stimmen den Termin darauf ab.
06
Nachweise
Nach der Umsetzung erhalten Sie Fachunternehmererklärung und Rechnung in der Form, die für den Nachweis unseres Leistungsbereichs benötigt wird.
Wir beraten Sie fachlich zur technischen Umsetzung und zu den technischen Anforderungen der Programme. Die Antragstellung erfolgt durch Sie als Eigentümerin oder Eigentümer, je nach Programm gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten beziehungsweise einem Finanzierungspartner. Eine Förderzusage kann BÜMMERSTEDE nicht erteilen, und wir erbringen keine steuerliche Beratung – maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Programmbedingungen.
Häufige Fragen
Den Antrag stellen Sie selbst – je nach Programm gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Experten beziehungsweise einem Finanzierungspartner. Wir stellen die technischen Angaben und Fachunternehmernachweise bereit, die unseren Leistungsbereich betreffen, und bauen unser Angebot entsprechend auf.
Bei der KfW-Heizungsförderung (458) werden zunächst die technische Bestätigung und ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender beziehungsweise auflösender Förderbedingung benötigt. Danach erfolgt der Antrag. Erst anschließend darf entsprechend den Programmbedingungen mit der Ausführung begonnen werden.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Abhängig von Eigennutzung, Einkommen und Bonusvoraussetzungen sind zusätzliche Boni möglich. Für die meisten Konstellationen gilt eine Obergrenze von 70 Prozent, für bestimmte selbstnutzende Haushalte mit niedrigem Einkommen sind derzeit bis zu 80 Prozent möglich. Derzeit werden für die erste Wohneinheit maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
Nach den aktuellen Bedingungen sind ab 1. Februar 2027 schrittweise Absenkungen vorgesehen. Eine frühzeitige Projektvorbereitung kann deshalb sinnvoll sein. Eine Zusage über Höhe oder Verfügbarkeit einer Förderung ist damit nicht verbunden.
Eine reine Gasheizung ist nicht förderfähig. Fördermöglichkeiten können jedoch für Hybridlösungen bestehen, bei denen ein förderfähiger Wärmeerzeuger – etwa eine Wärmepumpe – den Hauptteil der Wärme liefert. Wir sagen Ihnen offen, ob das in Ihrem Gebäude technisch sinnvoll ist.
Teilweise. Eine doppelte Förderung derselben Kosten ist ausgeschlossen: So kann dieselbe Maßnahme nicht zugleich über den Pflegekassenzuschuss und den KfW-Kredit 159 gefördert werden, und die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen ist nur für nicht bezuschusste Maßnahmen möglich.
Der Kredit für altersgerechtes Umbauen ist unabhängig von Alter und Pflegegrad. Zusätzlich lassen sich Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre steuerliche Beratung – wir erbringen keine steuerliche Beratung.
Offizielle Quellen
Verbindlich sind ausschließlich die Bedingungen der Fördergeber.