Kommunen · Veranstalter · Marktverantwortliche
Trinkwasserhygiene für Feste und Veranstaltungen
Wo Trinkwasser auf Stadtfesten, Märkten, Volksfesten oder anderen Veranstaltungen über mobile Schlauchleitungen und Verteiler bereitgestellt wird, gelten hohe hygienische und technische Anforderungen. BÜMMERSTEDE unterstützt Kommunen und Veranstalter bei der fachgerechten Kontrolle, Inbetriebnahme und hygienischen Vorbereitung ihrer zeitweiligen Trinkwasserversorgung.
Wir prüfen die vorhandene Anlage, beheben festgestellte Mängel, spülen und desinfizieren Schläuche und Verteiler und koordinieren bei Bedarf die Beprobung durch eine zugelassene Trinkwasser-Untersuchungsstelle.
Was uns Auftraggeber zutrauen dürfen
- · Fachgerechte Arbeiten an Trinkwasseranlagen
- · Orientierung an den aktuellen technischen Regeln
- · Koordination mit zugelassenen Untersuchungsstellen
- · Erfahrung aus einem kommunalen Veranstaltungseinsatz
Ausgangslage
Warum temporäre Trinkwasseranlagen besondere Aufmerksamkeit benötigen
Mobile Trinkwasseranlagen werden häufig nur für wenige Tage aufgebaut. Gerade der wechselnde Aufbau, längere Lagerzeiten, stehendes Wasser, Wärme, verschmutzte Kupplungen oder ungeeignete Materialien können die Trinkwasserqualität beeinträchtigen.
Die Trinkwasserverordnung behandelt solche Installationen als zeitweilige Wasserversorgungsanlagen. Für Planung, Aufbau, Betrieb und Instandhaltung gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik – vor allem die DIN 2001-2:2025-06 für nicht ortsfeste Anlagen sowie die veranstaltungsbezogene DVGW-Kompaktinfo twin Nr. 15 mit Stand Juni 2026.
Verunreinigte oder beschädigte Schlauchleitungen
Lagerung, Transport und häufiger Auf- und Abbau hinterlassen Spuren – von Rissen bis zu Ablagerungen im Inneren.
Ungeeignete Schläuche und Kupplungen
Garten-, Druck- oder Lebensmittelschläuche sind für die Trinkwasserverteilung nicht zulässig. Entscheidend sind trinkwassergeeignete, geprüfte und gekennzeichnete Bauteile.
Stagnation und Erwärmung
Über Tage aufgebaute Leitungen liegen oft in der Sonne. Wenig Wasseraustausch und Wärme begünstigen mikrobiologisches Wachstum.
Fehlende Sicherung gegen Rückfließen
Ohne geeignete Sicherungseinrichtung an der Übergabestelle, an der Verteilstation und an jedem Stand kann Wasser zurückgedrückt werden.
Stände in Reihe verbunden
Jeder Stand gehört direkt an die zentrale Verteilstation. Werden Stände untereinander verbunden, lassen sich Verantwortung und Absicherung nicht mehr sauber trennen.
Offene Bauteile mit Bodenkontakt
Unverschlossene Kupplungen, fehlende Blindkupplungen oder Schläuche auf dem Erdboden sind typische Schwachstellen beim Auf- und Abbau.
Unsere Leistungen
Von der Bestandsaufnahme bis zur hygienisch vorbereiteten Anlage
Technische und hygienische Kontrolle
Wir überprüfen Trinkwasserschläuche, Verteiler, Armaturen, Kupplungen, Anschlussstellen und Sicherungseinrichtungen auf erkennbare technische und hygienische Mängel.
Behebung festgestellter Mängel
Kleinere Defekte und problematische Anschlüsse können wir nach Möglichkeit unmittelbar vor Ort beheben. Notwendige weitergehende Maßnahmen stimmen wir transparent mit dem Auftraggeber ab.
Fachgerechtes Spülen
Zuerst werden Hydrant und Standrohr ausreichend gespült, anschließend die Verteilstation und die Leitungen zu den Ständen – mit hoher Strömungsgeschwindigkeit und mehrfachem Wasseraustausch. Dabei achten wir besonders auf Stagnationsbereiche.
Reinigung und Desinfektion
Wenn der hygienische Zustand, eine behördliche Vorgabe oder ein Untersuchungsergebnis dies erfordert, führen wir als Fachunternehmen geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durch. Anschließend wird gründlich nachgespült, damit keine Desinfektionsmittelreste verbleiben.
Koordination der Trinkwasserbeprobung
Ist eine mikrobiologische Untersuchung vorgesehen oder vom Gesundheitsamt verlangt, koordinieren wir die Probennahme an den Entnahmestellen der Stände mit einer nach Trinkwasserverordnung zugelassenen Untersuchungsstelle.
BÜMMERSTEDE ist selbst keine zugelassene Trinkwasser-Untersuchungsstelle. Die Probennahme und die Laboranalyse übernimmt eine nach Trinkwasserverordnung zugelassene Stelle; wir bereiten die Anlage vor und koordinieren den Ablauf.
Ablauf
Typischer Ablauf eines Einsatzes
Veranstaltung besprechen
Wir klären Anlagenumfang, Termine und den vorhandenen Bestand.
Anforderungen klären
Abstimmung mit dem Auftraggeber und gegebenenfalls mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Anlage kontrollieren
Schläuche, Verteiler, Kupplungen und Sicherungseinrichtungen werden vor Ort geprüft.
Mängel beheben und spülen
Erkennbare Mängel werden behoben, Leitungen und Verteiler kontrolliert gespült.
Bei Bedarf reinigen und desinfizieren
Nur, wenn Zustand, Vorgabe oder Untersuchungsergebnis es erfordern – mit anschließender Spülung.
Beprobung koordinieren
Die Probennahme erfolgt durch eine zugelassene Untersuchungsstelle, wir stimmen den Termin ab.
Ergebnisse abstimmen
Wir besprechen die Ergebnisse und gegebenenfalls erforderliche Folgemaßnahmen mit Ihnen. Die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an das Gesundheitsamt obliegt dem Veranstalter.
Die Beprobung sollte so frühzeitig geplant werden, dass Laborergebnisse möglichst vor Veranstaltungsbeginn vorliegen und bei Auffälligkeiten noch reagiert werden kann.
Technische Anforderungen
Worauf es bei einer zeitweiligen Trinkwasserversorgung ankommt
Zusammengefasst nach Trinkwasserverordnung, DIN 2001-2 und der DVGW-Kompaktinfo twin Nr. 15 (Stand Juni 2026).
Trinkwassergeeignete Materialien
Alle Bauteile mit Trinkwasserkontakt müssen für Trinkwasser geeignet sein. Schlauchleitungen sollen lichtundurchlässig beziehungsweise UV-geschützt und ausreichend druckbeständig sein; Garten- und Lebensmittelschläuche scheiden aus.
Kurze, geschützte Leitungswege
Leitungen so kurz wie möglich, klein im Querschnitt und eindeutig gekennzeichnet. Die DIN 2001-2 nennt 40 m als Richtwert, der möglichst nicht überschritten werden sollte. Schutz vor Erwärmung, Frost und Beschädigung gehört dazu.
Absicherung an jeder Stelle
Sicherungseinrichtungen nach DIN EN 1717 und DIN 1988-100 sind an der Entnahme, an der Verteilstation sowie an jedem Stand und angeschlossenen Gerät vorzusehen. Stände werden einzeln an die Verteilstation angeschlossen, nicht untereinander.
Spülen beim Aufbau und im Betrieb
Vor dem Verlegen werden Hydrant und Standrohr gespült, danach die gesamte Verteilung. Im laufenden Betrieb hilft regelmäßiges – idealerweise morgendliches – Spülen gegen Stagnation und Erwärmung.
Fachkundige Ausführung
Errichtung und Arbeiten an der Anlage gehören in die Hände fachkundiger Personen, etwa eines eingetragenen Installationsunternehmens. Für das Setzen von Standrohren gelten die Vorgaben des Wasserversorgers.
Untersuchungsumfang
Als Mindestumfang gelten üblicherweise E. coli, coliforme Bakterien sowie die Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C. Umfang und Häufigkeit legt das zuständige Gesundheitsamt fest.
Betrieb und Nachbereitung
Auch während und nach der Veranstaltung bleibt etwas zu tun
Die Pflichten enden nicht mit dem Aufbau. Wir unterstützen bei der Umsetzung und erläutern, was in Ihrem Verantwortungsbereich zu dokumentieren ist.
Betriebsbuch führen
Für den jeweiligen Verantwortungsbereich wird ein Betriebsbuch nach DIN 2001-2 geführt, in dem Untersuchungsergebnisse und Nachweise zu Wartung und Instandhaltung gesammelt werden.
Tägliche Sichtkontrolle
Oberirdische Leitungen und die Verteilstation werden täglich auf Mängel gesichtet und die Kontrolle dokumentiert. Beschädigte Bauteile werden umgehend ausgetauscht.
Ergebnisse an das Gesundheitsamt
Die Untersuchungsergebnisse übermittelt der Veranstalter dem zuständigen Gesundheitsamt. Bei Auffälligkeiten werden die Maßnahmen mit dem Amt abgestimmt.
Abbau und Lagerung
Nach der Demontage werden die Bauteile geprüft, gespült, vollständig entleert, getrocknet und mit Stopfen oder Blindkupplungen verschlossen sowie trocken und sauber gelagert.
Einsatzbereiche
Für welche Veranstaltungen?
- Stadtfeste und Volksfeste
- Wochen- und Weihnachtsmärkte
- Kirmes und Jahrmärkte
- Musik- und Kulturveranstaltungen
- Sportveranstaltungen
- Schützenfeste und Vereinsfeste
- Messen und mobile Ausstellungen
- Temporäre Gastronomie- und Verkaufsbereiche
- Baustellen und andere zeitweilige Versorgungsanlagen
Aktuelle technische Grundlage
Die DIN 2001-2:2025-06 behandelt nicht ortsfeste und zeitweilige Trinkwasserversorgungsanlagen. Sie wurde an die novellierte Trinkwasserverordnung angepasst und enthält Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb, Instandhaltung, Kontrolle und Dokumentation.
Speziell für Feste und Märkte hat der DVGW die Kompaktinfo twin Nr. 15 „Hinweise zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen“ mit Stand Juni 2026 aktualisiert. Sie fasst die wichtigsten Hygieneregeln für zeitweilige Anlagen zusammen und verweist unter anderem auf DIN EN 1717 und DIN 1988-100 für Sicherungseinrichtungen sowie auf die DVGW-Arbeitsblätter zu Hygiene, Spülung und Desinfektion. Wir richten unsere Arbeit an diesem aktuellen Stand aus.
Die Trinkwasserverordnung verlangt außerdem die Anzeige der Errichtung, Inbetriebnahme und voraussichtlichen Betriebsdauer einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage beim zuständigen Gesundheitsamt. Welche Untersuchungen erforderlich sind und in welchen Abständen sie stattfinden müssen, legt das Gesundheitsamt fest.
Zuständigkeiten
Verantwortungsbereiche einer temporären Trinkwasserversorgung
Von der Entnahme am Hydranten bis zur Entnahmestelle am Stand greifen mehrere Verantwortungsbereiche ineinander.
Bereich 1
Wasserversorgungsunternehmen
In der Regel verantwortlich bis zum Hydranten einschließlich Standrohr und festgelegter Sicherungseinrichtung.
Hydrant · Standrohr · Sicherung
Bereich 2
Veranstalter bzw. Betreiber der Verteilung
In der Regel verantwortlich für die Verteilung ab der Übergabestelle bis einschließlich der zentralen Trinkwasserverteilstation.
Übergabe · Hauptleitungen · Verteilstation
Bereich 3
Stand- oder Anlagenbetreiber
In der Regel verantwortlich für die nachgelagerten Schlauchleitungen, Installationen, Geräte und Entnahmestellen des jeweiligen Standes.
Standleitung · Geräte · Entnahmestellen
Die tatsächlichen Verantwortungsbereiche müssen für jede Veranstaltung individuell mit Wasserversorger, Veranstalter und zuständigem Gesundheitsamt geklärt werden.
Praxisbeispiel
Trinkwasserhygiene vor einer kommunalen Veranstaltung in Nordenham
Vor der Inbetriebnahme der temporären Trinkwasserversorgung für eine kommunale Veranstaltung in Nordenham hat BÜMMERSTEDE die eingesetzten Trinkwasserschläuche, Verteiler und zugehörigen Komponenten kontrolliert. Festgestellte kleinere Mängel wurden unmittelbar behoben. Anschließend wurden die Anlagenteile gespült, desinfiziert und die vorgesehene mikrobiologische Beprobung veranlasst beziehungsweise begleitet.
So konnten technische Mängel und hygienische Risiken noch vor Beginn der Veranstaltung erkannt und bearbeitet werden.
Häufige Fragen
- Nach § 11 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung müssen Errichtung, Inbetriebnahme beziehungsweise Wiederinbetriebnahme und die voraussichtliche Betriebsdauer einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Das konkrete Verfahren kann regional unterschiedlich organisiert sein.
- Welche Untersuchungen erforderlich sind und in welchen Zeitabständen sie durchgeführt werden müssen, bestimmt bei zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen das zuständige Gesundheitsamt. Eine frühzeitige Abstimmung ist deshalb empfehlenswert. Die Beprobung vor Veranstaltungsbeginn hat sich in der Praxis bewährt.
- Untersuchungen, die nach der Trinkwasserverordnung erforderlich sind, müssen einschließlich der Probennahme von einer dafür zugelassenen Untersuchungsstelle durchgeführt werden. BÜMMERSTEDE kann die Vorbereitung der Anlage und die Zusammenarbeit mit einer solchen Untersuchungsstelle koordinieren.
- Je nach Auftrag kontrollieren wir unter anderem Trinkwasserschläuche, Verteiler, Kupplungen, Armaturen, Sicherungseinrichtungen, Leitungsführung und Entnahmestellen. Der genaue Umfang wird vor dem Einsatz abgestimmt.
- Eine Desinfektion ist nicht automatisch in jedem Fall erforderlich. Sie kann abhängig vom hygienischen Zustand, von behördlichen Vorgaben oder von auffälligen Untersuchungsergebnissen notwendig werden. Das Vorgehen wird auf den konkreten Fall abgestimmt.
- Möglichst frühzeitig vor der Veranstaltung. So bleibt genügend Zeit für die Kontrolle, notwendige Reparaturen, Spül- oder Desinfektionsmaßnahmen sowie eine eventuell erforderliche Laboruntersuchung.
- Grundlage ist die Trinkwasserverordnung. Technisch konkretisieren die DIN 2001-2 für nicht ortsfeste und zeitweilige Anlagen sowie die DVGW-Kompaktinfo twin Nr. 15 mit Hinweisen zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Stand Juni 2026) die Anforderungen. Ergänzend sind unter anderem DIN EN 1717 und DIN 1988-100 für Sicherungseinrichtungen sowie die DVGW-Arbeitsblätter zu Hygiene und Desinfektion bei Arbeiten an Wasserversorgungsanlagen zu beachten.
- Üblicher Mindestumfang sind die mikrobiologischen Parameter E. coli, coliforme Bakterien sowie die Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C. Die Proben werden an den Entnahmestellen der Stände genommen. Den genauen Umfang und die Häufigkeit legt das zuständige Gesundheitsamt fest.
Auch außerhalb von Veranstaltungen betreuen wir Trinkwasser- und Heizungsanlagen – Kundendienst und Wartung sowie Sanitärtechnik.
Trinkwasserversorgung rechtzeitig vor der Veranstaltung prüfen lassen
Sie planen ein Stadtfest, einen Markt oder eine andere Veranstaltung mit temporärer Trinkwasserversorgung? Wir besprechen den Anlagenumfang, die vorhandenen Komponenten und die erforderlichen Schritte mit Ihnen.
Zuverlässig. Nachhaltig. Für Ihr Zuhause und die Zukunft.
Kontakt
Sprechen wir über Ihr Projekt
Wir prüfen zunächst, welche Lösung zu Ihrem Gebäude passt – persönlich, verständlich und ohne Verkaufsdruck.
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